Gesamtverkehrskonzept

Auswirkungen auf das Gesamtsystem

Der künftige Autobahnanschluss Witen mit der neuen Kantonsstrasse zum See bis zur Thurgauerstrasse ist kein reiner Infrastrukturbau für den motorisierten Verkehr, sondern weist spürbare Effekte für das gesamte Verkehrssystem auf. Anhand der Verkehrsmodellberechnungen sowie der verkehrstechnischen Prüfung lassen sich für die einzelnen Bereiche nachfolgende Aspekte ableiten:

Motorisierter Verkehr

  • Bezogen auf die Region Rorschach bewirkt ein Anschluss Witen in Kombination mit der neuen Kantonsstrasse zum See eine Verlagerung des Ziel-/ Quellverkehrs von den bestehenden Anschlüssen Meggenhus und Buriet der Autobahn A1 hin zum neuen Anschluss Witen. Diese Verlagerung führt insgesamt zu einer deutlichen Entlastung des regionalen Hauptstrassennetzes und eine Mehrbelastung der Autobahn. Dieser Effekt ist westlich der neuen
  • Kantonsstrasse zum See stärker ausgeprägt als im Osten. Im Detail werden Strecken wie die Haupt- und St. Gallerstrasse, die Ortsdurchfahrt Goldach oder die See- und Churerstrasse durch Rorschach entlastet. Anderseits werden bestimmte Strecken v.a. im näheren Einzugsbereich des Anschlusses Witen sowie der neuen Kantonsstrasse zum See stärker belastet. Die Zu- und Abnahmen auf den Strecken werden durch Verkehrsverlagerungen des Ziel-/Quellverkehrs verursacht.
  • Durch den Anschluss Witen selbst wird auf dem lokalen Strassennetz von Rorschach, Rorschacherberg und Goldach nicht wesentlicher Neuverkehr geniert. „Echter“ Neuverkehr entsteht in erster Linie durch Verkehr, der sich den Weg von der A1 via Anschluss Witen über die Goldacherstrasse/Thalerstrasse Richtung Thal sucht. Dieser Verkehr wird im heutigen Netz zum grössten Teil über den (gebietsfernen) Anschluss Buriet abgewickelt. Der Mehrverkehr (Ziel-/Quellverkehr, Durchgangsverkehr) auf den Zufahrten in die Region Rorschach/ Rorschacherberg/Goldach aufgrund des Anschlusses Witen macht gemäss Modellauswertungen unter 5 % gegenüber dem Zustand ohne Anschluss Witen aus.
  • Neben der sehr geringen Verkehrszunahme durch den Anschluss an sich wird ein zusätzliches Verkehrswachstum durch die angestrebte Siedlungsentwicklung entlang der neuen Kantonsstrasse zum See geniert. Dieses Wachstum erfolgt unabhängig des Autobahnanschlusses mit der gemäss kantonaler Richtplanung angestrebten Siedlungsentwicklung in den Zentren. Die neue Kantonsstrasse schafft bessere Voraussetzungen für eine direkte Erschliessung dieser Siedlungsentwicklungen.
  • Der Nutzen des Autobahnanschlusses samt der neuen Kantonsstrasse zum See (Entlastung des Strassennetzes im Siedlungsgebiet) kann in Kombination mit den vorgeschlagenen Muss-Begleitmassnahmen erhöht werden, da diese wesentlich die Routenwahl beeinflussen sollen.
  • Die Ortszentren von Goldach und Rorschach (u.a. Unterführung Bahnhof Stadt, Kirchstrasse) können durch den neuen Autobahnanschluss wesentlich entlastet werden.
  • Eliminierung des Rückstaus auf den Autobahnabschnitt Zubringer Arbon bei der Ausfahrt Rorschach/Goldach in der Abendspitzenstunde (Erhöhung der Verkehrssicherheit).

Öffentlicher Verkehr

  • Die Einfallsachse aus Richtung Westen vom Anschluss Meggenhus wird durch den neuen Anschluss Witen deutlich entlastet. Dadurch können die heutigen Verlustzeiten primär in der Abendspitzenstunde für den ÖV beim Kreisel Waldegg oder auf der Achse St. Gallerstrasse (Brüggmühle) deutlich reduziert werden.
  • Die Betriebsstabilität und der Komfort des ÖV werden durch die Entlastung des untergeordneten Strassennetzes verbessert.
  • Die neue Kantonsstrasse schafft für den ÖV bessere Voraussetzungen für eine optimale Erschliessung der angrenzenden Siedlungsgebiete (direkte Führung von Buslinien auf die neue Kantonsstrasse zum See).

Fuss- und Veloverkehr

  • Aufwertung der Nord-Süd-Achse mit Unterführung Florastrasse als zusätzlicher niveaufreier Übergang sowie Aufwertung Industriestrasse;
  • Aufwertung in West-Ost-Achse zwischen Bahnhof Goldach und Bahnhof Stadt Rorschach dank verkehrsberuhigter südlicher Industriestrasse und niveaufreier Querung Knoten Sulzstrasse;
  • Schaffung von Voraussetzung für eine Attraktivierung des Fuss- und Veloverkehrs aufgrund der Entlastung des untergeordneten Verkehrsnetzes.